Euro Pool Marketing UG
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Euro Pool Marketing UG
im Folgenden „EPM“ genannt.
EPM hat nachfolgend rechtlich eindeutige Teilnahmebedingungen geschaffen, um klare Verhältnisse über wichtige Punkte zu gewährleisten. Dies dient gerade auch zur Sicherheit für Sie als Teilnehmer. EPM ist behilflich bei der Gründung von Spielgemeinschaften durch einzelne Teilnehmer. Die Teilnehmer der einzelnen Spielgemeinschaften, sind allesamt zu gleichen Teilen je Spielgemeinschaft beteiligt. Die Spielgemeinschaften nehmen alle an der Europäischen Lotterie „Eurojackpot“ teil. Personen unter 18 Jahren sind zum Schutz der Jugend von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnehmer gründen so gemeinsam eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sowohl das Verhältnis der Spielgemeinschaftsteilnehmer untereinander, als auch das der einzelnen Spielgemeinschaften und der einzelnen Teilnehmer zu EPM. Die Teilnahme richtet sich nach den nachfolgenden Bedingungen, die vom Teilnehmer mit Vertragsabschluss akzeptiert werden.
Wichtige Informationen und Warnhinweise zu Thema Spielsucht:
Lotto kann süchtig machen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es bei aller Freude und Spannung am Lottospiel (Eurojackpotspiel) auch Risiken gibt. Übertreibung und exzessives Spiel können zu Abhängigkeit und letztlich auch zur Sucht führen. Bitte beachten Sie auch unter Ziffer XIV unsere Informationen zur Suchtprävention.
Gemäß §4 Abs. 3 Satz 2 des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen ist die Teilnahme von Minderjährigen an öffentlichen Glücksielen unzulässig. Aufgrund der Vorgaben der zuständigen Behörden der Bundesländer ist EPM verpflichtet, vor Teilnahme an den Dienstleistungen der EPM eine Altersverifikation durch zu führen, damit sichergestellt werden kann, dass keine minderjährigen Spieler an dem Angebot teilnehmen. Die Altersverifikation erfolgt über den Abgleich des Personalausweises mit den Angaben des Teilnehmers bei der Antragstellung bei EPM. Erst wenn die Daten bestätigt sind, ist der Antragsteller zur Spielteilnahme berechtigt.
I. Teilnahme bei EPM
EPM ermöglicht den Teilnehmern die Gründung von Spielgemeinschaften. Rechtsgrundlage der Tätigkeit von EPM ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Spieler und EPM. Gegenstand des Geschäftsbesorgungsvertrages ist – je nach konkretem Antrag – die Gründung von Spielgemeinschaften, die Erstellung der Tipps der Spielgemeinschaft, die Weiterleitung der Tipps der Spielgemeinschaften und der Einsätze an den Sprecher der einzelnen Spielgemeinschaften und die Erbringung der Serviceleistungen wie Benachrichtigung im Gewinnfall und die Beauftragung eines Treuhänders zum Einzug und Verteilung der Gewinne. Der Teilnehmer wird aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag verpflichtet, den ausgewiesenen Anteilspreis zu zahlen.
Der Vertrag zwischen den Teilnehmern untereinander und zwischen den Teilnehmern und EPM kommen dann zustande, wenn EPM dem Teilnehmer eine schriftliche Annahme seines Angebots zusendet (Begrüßungsschreiben).
Der Teilnehmer erteilt hierzu EPM Vollmacht wie im Einzelnen in Nr. III der Teilnahme-bedingungen beschrieben. Mit dem Zugang des Begrüßungsschreibens und dem Eingang des Spieleinsatzes auf dem Konto der EPM erwirbt der Teilnehmer einen Gewinnanspruch auf den Teil des Gesamtgewinns einer Spielgemeinschaft, der seinem Einsatz seiner Spielgemeinschaft entspricht und einen Gewinnanspruch auf den Gewinn, der auf die Gewinnzahlen entfällt.
Der Spielauftrag wird im Auftrag der Teilnehmer über einen Sprecher der Spielgemeinschaft an den Veranstalter vermittelt. Das heißt, EPM handelt in fremden Namen und auf fremde Rechnung.
Für das Zustandekommen und den Inhalt des Spielvertrages zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter gelten ausschließlich die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters.
II. Informationen vor Vertragsschluss / Begrüßungsschreiben / Spielunterlagen
- Der Teilnehmer wird vor Vertragsschluss über den an den Veranstalter weiter-zuleitenden Betrag informiert.
- Der Teilnehmer erhält ein schriftliches Begrüßungsschreiben, welches folgende Daten enthält
- Kontaktdaten von EPM
- den Namen und Adresse des Spielteilnehmers
- seine persönliche ID-Nummer
- den Monatsbeitrag
- Konto-Nummer der EPM
- Zusätzlich erhält der Teilnehmer während der Dauer seiner Spielteilname mtl. eine Gewinnabrechnung für die getippten Zahlen seiner Spielgemeinschaft (nur im Gewinnfall).
EPM kann potenzielle Teilnehmer für das Mitspiel sperren, so z. B. wenn der Spieleinsatz nicht bezahlt wurde oder ein Fall des Missbrauchs besteht. Auf Wunsch des Teilnehmers kann auch eine Selbstsperre erfolgen. Eine mehrfache Registrierung bzw. Teilnahme eines Teilnehmers ist nicht gestattet.
III. Vollmacht
Der Teilnehmer bevollmächtigt EPM, in seinem Namen mit anderen Mitspielern einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung von BGB-Spielgemeinschaften zu schließen.
Außerdem zur Weitergabe der Tippscheine und den Spieleinsätzen an den Sprecher der einzelnen Spielgemeinschaften, damit dieser die Tippscheine bei einer Annahmestelle des Veranstalters abgeben kann und die Spielquittungen entgegen nehmen kann. Diese Spielquittungen gehen dann in die Obhut des beauftragten Treuhänders.
EPM ist zur Vornahme aller rechtsgeschäftlichen Handlungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, berechtigt. Von den Bestimmungen des §181 BGB wird EPM befreit.
IV. Vertragsverhältnisse
- Ein Spielvertrag kommt nur zwischen dem Veranstalter und der Spielgemeinschaft / dem Teilnehmer zustande.
EPM gründet nur die Spielgemeinschaft und verwaltet diese.
V. Dauer der Spielteilname / Kündigung / Auflösung der Gesellschaft
- Das Mitspiel beim Eurojackpot umfasst die amtlichen Ausspielungen an jedem Freitag.
- Der Einzahlungsschluss für das Mitspiel ist 8 Tage vor der ersten Ausspielung. EPM beteiligt den Teilnehmer, wenn dessen Einsatz am Tag des Einzahlungsschlusses durch bankmäßige Gutschrift bei EPM vorliegt.
- Die Teilnahme verlängert sich jeweils erneut um einen Monat, wenn nicht spätestens bis zum 25. eines Kalendermonats (Eingangsdatum) mit Wirkung auf das Ende des Folgemonats schriftlich gekündigt wird. Die Nichtzahlung einer Mitspielrechnung gilt nicht als Kündigung.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein solcher liegt für EPM vor, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht, die Sicherheit des Spielgeschäftes nichtgewährleistet ist, die ordnungsgemäße Abwicklung des Spielgeschäftes nicht möglich ist oder Zahlungsverzug vorliegt.
- Bei Nichtgutschrift des Spieleinsatzes ist EPM dazu berechtigt, auch ohne vorher ausgesprochene Kündigung, den Teilnehmer aus der Spielgemeinschaft auszuschließen. In diesem Fall kann EPM oder ein Dritter als Teilnehmer in die Spielgemeinschaft statt des säumigen Teilnehmers eintreten.
- Die jeweilige Spielgemeinschaft wird nach Erreichung des Gesellschaftszwecks (Teilnahme bei Eurojackpot) nach jeder Spielperiode aufgelöst und neu gegründet. Der Auseinandersetzungsanspruch bestimmt sich nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
VI. Gespielte Systemreihen
EPM erstellt die Systemreihen per Zufallsgenerator, die von ihr Namens und für Rechnung der Spielgemeinschaften einzusetzen sind.
Ein Anspruch eines Einzelnen Teilnehmers oder einer Spielgemeinschaft, das bestimmte Systemreihen eingesetzt werden, oder der Mitspieler einer bestimmten Spielgemeinschaft angehört, besteht nicht.
Der Teilnehmer spielt beim Eurojackpot mit seinem Anteil, anteilmäßig nach gewählter Möglichkeit
- Möglichkeit Profi-Spiel
Pool 11x Systemtipp 6/3 30er Pool und1x Systemtipp 7/3 30er Pool
Pool 22x Systemtipp 6/3 60er Pool und2x Systemtipp 7/3 60er Pooldas entspricht 243 Tippreihen wöchentlich
VII. Mitspielgebühr
Beim Profi-Spiel besteht die Spielgemeinschaft bei den Systemreihen 6/3 und 7/3 im 1. Pool aus 30 Teilnehmern. Bei den Systemreihen 2x6/3 & 2x7/3 besteht die Spielgemeinschaft im
2. Pool aus 60 Teilnehmern. Die monatliche Gebühr beträgt 79,00 Euro wobei alle Servicegebühren der EPM enthalten sind. Von dieser Gebühr werden bei 4 Ziehungen/Monat 43,20 Euro, bei 5 Ziehungen/Monat 54,00€ für Spieleinsätze an den Spielveranstalter weitergeleitet.
VIII. Zahlungsverkehr
- Die Spieleinsätze und Gebühren müssen per Überweisung bis zum 20ten des Monats für den nächstmöglichen Mitspielmonat auf dem Konto der EPM gutgeschrieben sein.
IX. Gewinnabrechnung
- Jeder Teilnehmer erhält nach jedem Monat eine Gewinnabrechnung des Vormonats. Diese enthält die Gewinnränge und -Beträge der einzelnen Ausspielungen des vergangenen Monats, die Höhe seines Anteils an den Gewinnen seiner Spiel-gemeinschaft sowie des Gewinns dieser. Die Abrechnungen eines Monats gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen hiergegen schriftlich Einwendungen erhoben werden.
- Die auf die Tipps der Spielgemeinschaften angefallenen Gewinne werden an die Teilnehmer der Spielgemeinschaft verteilt. Die Gewinnanteile werden dem Teilnehmer gutgeschrieben, sobald das Guthaben eines Pools einen Betrag von 10,00 Euro erreicht hat.
X. Gewinnauszahlung
- Die Teilnehmer beauftragen den Sprecher, die Spielquittungen zu verwahren. Der Mitspieler erhält ein Zertifikat mit den Zahlen seiner Spielgemeinschaft.
- Der Sprecher macht die Gewinne für die Spielgemeinschaft gegenüber der Lotteriegesellschaft geltend. Die von der Gesellschaft des Deutschen Lottoblocks ermittelten Gewinne werden bei einem separat geführten Gewinnkonto der EPM zugeführt. Die Gewinne werden unter Aufsicht und Überwachung des Sprechers direkt an die Teilnehmer ausbezahlt (entsprechend den vorliegenden Gewinnlisten).
XI. Haftung
EPM steht gegenüber den Spielgemeinschaften und den Mitspielern für eine ordnungsgemäße Organisative des Geschäftsbetriebes ein.
Im Übrigen haftet EPM nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere insoweit, als EPM einen Computer einsetzt. Hier haftet sie ebenfalls bei Bedienungsfehlern und / oder Ausfall nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die vertragliche Haftung ist auf den 10fachen Mitspieleinsatz beschränkt, soweit ein Schaden des Mitspielers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
XII. Anschriften und Bankverbindungen
Der Teilnehmer hat EPM Änderungen seiner Anschrift, seiner Kontoverbindung oder sonstige Änderungen von Daten unverzüglich mitzuteilen.
XIII. Spielgeheimnis / Datenschutz
Das Mitspiel und Namen, Anschrift und die Beteiligung der Teilnehmer unterliegen dem Spielgeheimnis. EPM sichert allen Teilnehmern zu, dass das Spielgeheimnis gewahrt wird. Der Teilnehmer nimmt hiervon Kenntnis, dass seine Daten in der EDV gespeichert werden.
Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten
XIV. Informationen betreffend Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten
EPM hält schriftliche Informationen bereit die jederzeit angefordert werden können. Für weitere Informationen wird auf www.gluecksspielsucht.de verwiesen.
Suchtprävention
Lieber Mitspieler, der Glücksspielstaatsvertrag und die in dessen Folge erlassenen Gesetze verpflichten uns, Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten bereit zu halten. Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass es bei aller Freude und Spannung am Spiel auch Risiken gibt. Übertreibung und exzessives Spiel können zu Abhängigkeit und letztlich auch zur Sucht führen. Anhaltspunkte für eine Spielsuchtgefährdung können z. B. folgende Verhaltensweisen sein.
- Sie verspielen dauerhaft mehr Geld als geplant
- Sie leihen sich Geld um zu spielen
- Sie haben nach dem Spielen ein schlechtes Gewissen
- Sie vernachlässigen wegen des Spielens soziale Kontakte
- Ihre Arbeit leidet durch das Spiel
- Sie erkennen, dass Sie sich selbst – und anderen – Schaden zufügen und spielen trotzdem weiter
Wenn Sie feststellen, dass eine oder mehrere der geschilderten Situationen bei Ihnen zutreffen, ist Vorsicht geboten. Wir empfehlen Ihnen, sich in diesem Fall vertrauensvoll an Fachleute zu wenden, die ihnen Hilfe anbieten.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ( BZgA )
Maarweg 149 – 161
50825 Köln
Telefon 0221 – 8992-0
E-Mail poststelle@bzga.de
Internet www.bzga.de
XV. Änderungen der AGB
EPM behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Teilnehmern per Post oder E-Mail zwei Wochen vor Ihrem Inkrafttreten zugesandt. Wenn die Teilnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Empfang des Schreibens nicht widersprochen haben, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. EPM wird die Teilnehmer in dem Schreiben, das die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung der zweiwöchigen Frist gesondert hinweisen.
XVI. Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Gültig ab 08. Februar 2021